Einzelheiten zu Stichprobenelementen von Import- und Exportwaren mit Ausnahme der gesetzlichen Inspektion im Jahr 2021

Bekanntmachung Nr. 60 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2021 (Bekanntmachung über die Durchführung von Stichprobenkontrollen von Import- und Exportwaren, die keine gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollwaren im Jahr 2021 sind).

Gemäß dem Import- und Export-Warenkontrollgesetz der Volksrepublik China und den einschlägigen Bestimmungen seiner Durchführungsverordnungen hat die Allgemeine Zollverwaltung beschlossen, Stichprobenkontrollen bei einigen Import- und Exportwaren durchzuführen, bei denen es sich nicht um gesetzlich kontrollierte Waren aus der Volksrepublik China handelt Datum dieser Ankündigung.Umfang der Stichprobenkontrollen siehe Anlage.

Die Stichprobeninspektion wird in Übereinstimmung mit den Verwaltungsmaßnahmen für die Stichprobeninspektion von Import- und Exportwaren durchgeführt (verkündet durch Verordnung Nr. 39 der ehemaligen Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne und geändert durch Verordnung Nr. 238 des General Zollverwaltung).

Wie geht man mit unqualifizierten Stichproben um?

Importierte Waren: Wenn es sich um Artikel im Zusammenhang mit der persönlichen Sicherheit, dem Schutz des Eigentums, der Gesundheit und der Umwelt handelt, muss der Zoll die Parteien anweisen, diese zu vernichten, oder einen Rücksendebescheid ausstellen, um die Formalitäten für die Rücksendung von Waren zu erledigen;Andere unqualifizierte Artikel können unter zollamtlicher Überwachung technisch bearbeitet und erst nach bestandener zollamtlicher Nachkontrolle verkauft oder verwendet werden;

Waren exportieren: Unqualifizierte Waren können unter Zollaufsicht technisch behandelt werden, und nur solche, die die erneute Zollkontrolle bestehen, können exportiert werden;Diejenigen, die die technische Behandlung nicht bestehen oder die erneute Inspektion durch den Zoll nach der technischen Behandlung bestehen, werden nicht exportiert.


Postzeit: 29. Oktober 2021