Mitteilung über die Steuerpolitik des Imports von Saatgut während des „14. Fünfjahresplans“

Katalog der bei der Einfuhr von der Mehrwertsteuer befreiten Produkte (4)

Importierte Saatgutquellen, die der „Liste der von der Mehrwertsteuer befreiten Waren für importierte Saatgutquellen“ entsprechen, sind von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.Die Liste wird vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, der Allgemeinen Zollverwaltung, der Staatlichen Steuer- und Forst- und Grünlandverwaltung gesondert erstellt und herausgegeben.

Verwaltung und wird dynamisch an die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft angepasst.

Zollaufsicht

Für die im Rahmen dieser Richtlinie importierten Saatgutquellen wird der Zoll nicht mehreine nachträgliche Überwachung der bestimmten Waren durchführen, die der Steuerermäßigung oder -befreiung unterliegen.


Postzeit: 01.07.2021