Ankündigung des chinesischen Zolls über Mongolei-Schafe.Pocken und Ziegenpocken

Kürzlich berichtete die Mongolei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), dass vom 11. bis 12. April Schafpocken und 1 Farm in der Provinz Kent (Hentiy), der Ostprovinz (Dornod) und der Provinz Sühbaatar (Sühbaatar) auftraten.Der Ausbruch der Ziegenpocken betraf 2.747 Schafe, von denen 95 erkrankten und 13 starben.Um die Sicherheit der Tierhaltung in China zu schützen und die Einschleppung der Epidemie zu verhindern, gemäß dem „Zollgesetz der Volksrepublik China“, „Das Gesetz der Volksrepublik China über die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen Quarantäne“ und ihre Durchführungsbestimmungen und andere relevante Gesetze und Vorschriften haben die Allgemeine Zollverwaltung und das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten eine „Ankündigung zur Verhinderung der Einschleppung von mongolischen Schafpocken und Ziegenpocken in mein Land“ (2022 Nr. 38) herausgegeben. .

Ankündigungsdetails:

1. Es ist verboten, Schafe, Ziegen und ihre verwandten Produkte direkt oder indirekt aus der Mongolei zu importieren (abgeleitet von unverarbeiteten Schafen oder Ziegen oder Produkten, die verarbeitet werden, aber dennoch Krankheiten übertragen können) und die Ausgabe von importierten Schafen, Ziegen und ihren verwandten Produkten einzustellen Mongolei.Die „Entry Animal and Plant Quarantine License“ des Produkts wird storniert und die innerhalb der Gültigkeitsdauer ausgestellte „Entry Animal and Plant Quarantine License“ wird widerrufen.

2. Schafe, Ziegen und verwandte Produkte aus der Mongolei, die ab dem Datum dieser Bekanntmachung versandt werden, sind zurückzugeben oder zu vernichten.Schafe, Ziegen und verwandte Produkte, die vor dem Datum dieser Ankündigung aus der Mongolei versandt wurden, unterliegen einer verstärkten Quarantäne und werden erst nach bestandener Quarantäne freigegeben.

3. Es ist verboten, Schafe, Ziegen und verwandte Produkte aus der Mongolei in das Land zu schicken oder zu bringen.Einmal gefunden, wird es zurückgegeben oder vernichtet.

4. Tierische und pflanzliche Abfälle, Speiseabfälle usw., die aus ankommenden Flugzeugen, Straßenfahrzeugen, Eisenbahnzügen und anderen Transportmitteln aus der Mongolei entladen werden, werden unter zollamtlicher Überwachung entgiftet und dürfen nicht unbefugt entsorgt werden.

5. Schafe, Ziegen und ihre verwandten Produkte aus der Mongolei, die illegal vom Grenzschutz und anderen Abteilungen abgefangen wurden, werden unter der Aufsicht des Zolls vernichtet.

Pocken und Ziegenpocken


Postzeit: 18. Mai 2022