Bekanntmachung zur Unterstützung der Entwicklung einer Einfuhrsteuerpolitik zur Popularisierung der Wissenschaft während des „14. Fünfjahresplans“(2)

Zoll- und mehrwertsteuerbefreite Importunternehmen

Wissenschafts- und Technikmuseen, Naturmuseen, Planetarien (Stationen), meteorologische Stationen (Stationen), Erdbebenstationen (Stationen), die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, und wissenschaftliche Popularisierungsbasen, zu denen Universitäten und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen gehören, die nach außen offen sind Welt.

Zollfreie Produkte

Waren, die in die Liste der zollfrei importierten Waren im Zusammenhang mit populärwissenschaftlichen Filmen und Fernsehwelten (Version 2021) aufgenommen wurden, sowie selbstgenutzte populärwissenschaftliche Instrumente und Geräte, populärwissenschaftliche Exponate, populärwissenschaftliche Spezialsoftware und andere populärwissenschaftliche Artikel, die nicht hergestellt werden können in China oder deren Leistung die Nachfrage nicht decken kann (genehmigt, angepasst und angekündigt vom Ministerium für Wissenschaft und Technologie zusammen mit den zuständigen Abteilungen).

Zollaufsicht

Die Importgesellschaft muss in Übereinstimmung mit den relevantenBestimmungen des Zolls, gehen thrdie Formalitäten der Steuerermäßigung und -befreiung für die Einfuhrwaren.

Umsetzung der Liste der Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen

Das Ministerium für Wissenschaft und Technologie und andere werden die Führung übernehmen, indem sie die Liste der Unternehmen genehmigen, die die Steuerermäßigungs- und Steuerbefreiungsanforderungen erfüllen, und den Zoll benachrichtigen.


Postzeit: 01.07.2021