Umsetzungsfortschritt des RCEP

Der chinesische Zoll hat die detaillierten Umsetzungsregeln und Angelegenheiten bekannt gegeben, die bei der Deklaration beachtet werden müssen

Maßnahmen des Zolls der Volksrepublik China zur Verwaltung des Ursprungs von Import- und Exportwaren im Rahmen des regionalen umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (Verordnung Nr. 255 der Allgemeinen Zollverwaltung)

China wird es ab dem 1. Januar 2022 umsetzen. Die Ankündigung verdeutlicht die RCEP-Ursprungsregeln, die Bedingungen, die das Ursprungszeugnis erfüllen muss, und das Verfahren für den Genuss importierter Waren in China.

Verwaltungsmaßnahmen des Zolls der Volksrepublik China gegenüber zugelassenen Ausführern (Verordnung Nr. 254 der Allgemeinen Zollverwaltung)

Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Einrichtung eines Informationssystems für die Verwaltung zugelassener Ausführer durch den Zoll, um das Niveau der Verwaltungserleichterung für zugelassene Ausführer zu verbessern .Ein Unternehmen, das sich um die Zulassung als ermächtigter Ausführer bewirbt, stellt einen schriftlichen Antrag bei der Zollbehörde seines Wohnsitzes (im Folgenden als zuständige Zollbehörde bezeichnet).Die vom Ermächtigten Ausführer anerkannte Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.Bevor der zugelassene Ausführer eine Ursprungserklärung für die von ihm ausgeführten oder hergestellten Waren ausstellt, muss er die chinesischen und englischen Bezeichnungen der Waren, die sechsstelligen Codes des Harmonisierten Warenbezeichnungs- und Codierungssystems, geltende Präferenzhandelsabkommen und andere Angaben machen Informationen an den zuständigen Zoll.Der ermächtigte Ausführer stellt eine Ursprungserklärung über das Verwaltungsinformationssystem des zollrechtlich zugelassenen Ausführers aus und ist für die Echtheit und Richtigkeit der von ihm ausgestellten Ursprungserklärung verantwortlich.

Ankündigung Nr. 106 o Allgemeine Zollverwaltung im Jahr 2021 (Bekanntmachung über die Umsetzung des regionalen umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens.

Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft und wurde umgesetzt. Füllen Sie zum Zeitpunkt der Einfuhranmeldung das Zollanmeldungsformular für Import- (Export-) Waren aus

der Volksrepublik China und reichen Sie die Ursprungsdokumente gemäß den einschlägigen Anforderungen der Bekanntmachung Nr. 34 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2021 zu „Importierte Waren im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen mit elektronischem Informationsaustausch über den Ursprung“ ein.Der Präferenzhandelsabkommenscode des Abkommens lautet „22“.Wenn der Importeur die elektronischen Daten des Ursprungszeugnisses über das Deklarationssystem der Ursprungselemente des Präferenzhandelsabkommens ausfüllt, wenn die Spalte „Ursprungsland (Region) im Rahmen des Abkommens“ des Ursprungszeugnisses „*“ oder „ * *“ , sollte die Spalte „Ursprungsland im Rahmen des Präferenzhandelsabkommens“ entsprechend ausgefüllt werden mit „Unbekannter Ursprung (entsprechend dem höchsten Steuersatz der relevanten Mitglieder)“ oder „Unbekannter Ursprung (entsprechend dem höchsten Steuersatz aller Mitglieder). Vor der Ausfuhranmeldung kann der Antragsteller bei Chinas Behörden wie dem Zoll, dem Chinesischen Rat zur Förderung des internationalen Handels und seinen örtlichen Zweigstellen die Ausstellung des Ursprungszeugnisses im Rahmen des Abkommens beantragen Ursprungszeugnis ausgestellt wird und die elektronischen Daten des ursprünglichen Ursprungszeugnisses nicht über das „System der Erklärung der Ursprungselemente des Präferenzhandelsabkommens“ ausgefüllt werden, wenn die Waren in das Land gelangen, der Antragsteller des Ursprungszeugnisses oder der ermächtigte Ausführer ergänzt es.Für Transitwaren können Sie zunächst beim Zoll die Ursprungserklärungsqualifikation beantragen.

 

 


Postzeit: 14. Januar 2022