Kenia hat eine Zwangsverordnung zur Einfuhrzertifizierung veröffentlicht, keine Zertifizierungsmarke oder wird beschlagnahmt, vernichtet

Die kenianische Anti-Counterfeiting-Behörde (ACA) gab im Bulletin Nr. 1/2022 vom 26. April dieses Jahres bekannt, dass ab dem 1. Juli 2022 alle nach Kenia eingeführten Waren unabhängig von den Rechten an geistigem Eigentum angemeldet werden müssen mit dem AK.

Am 23. Mai hat der ACA das Bulletin 2/2022 herausgegeben und damit die Frist für die Einreichung von Pflichtanmeldungen bis zum 1. Januar 2023 verlängert. IP-Anmeldungen werden über das integrierte Managementsystem der Anti-Counterfeiting Administration (AIMS) verarbeitet.Dies bedeutet, dass ab diesem Datum alle Warenimporteure und Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum diese Rechte beim Rechnungshof einreichen müssen.

Unabhängig von der Herkunft der Waren müssen alle Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte von importierten Markenartikeln erfassen.Ausgenommen sind unfertige Produkte und Rohstoffe ohne Markenzeichen.Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar, die mit Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren geahndet werden kann.

Bei erfolgreichem IP-Eintrag vergibt ACA ein Prüfzeichen in Form eines Fälschungsschutzes.Der ACA kann die Ware beschlagnahmen und vernichten, wenn festgestellt wird, dass sie keine solche fälschungssichere Vorrichtung enthält.

Die offizielle Gebühr für den IP-Eintrag beträgt 90 $ für die erste Klasse und 10 $ für jede weitere Klasse von Marken oder Industriedesigns.IP-Typen ohne mehrere Klassen kosten 90 US-Dollar pro Artikel.IP-Einträge werden über das Anti-Counterfeiting Administration Integrated Management System (AIMS) verarbeitet.Zusätzlich zu den Aufzeichnungen wird AIMS auch Dienstleistungen wie die Verlängerung der Anmeldung, Detailänderungen, den Abruf von Datenbanken für Anmeldungen und die Erleichterung der Registrierung von Vertretern anbieten.Das AIMS-Portal ist für alle Parteien wie IP-Inhaber und ihre Agenten, Verbraucher, Importeure und sogar Verdächtige in Fälschungsfällen zugänglich.

Alle im AIMS-System ausgefüllten Aufzeichnungen sind 12 Monate gültig und werden vom ACA innerhalb von 30 Tagen nach der Erstbeantragung überprüft.Aufzeichnungen sind 12 Monate gültig und Verlängerungsanträge müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf gegen eine Verlängerungsgebühr von 50 $ eingereicht werden.Wenn sich ein IP-Inhaber entscheidet, einen Agenten zur Verwaltung des Aufzeichnungsprozesses zu verwenden, muss er sicherstellen, dass sein benannter Agent beim ACA registriert ist.

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ACA


Postzeit: 26. Juli 2022