Weitere Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer von technischen Großgeräten

Exexeute-Verzeichnis

Derzeit gilt der 2019 überarbeitete Katalog (Bekanntmachung zur Anpassung des einschlägigen Katalogs der Einfuhrsteuerregelungen für technische Großgeräte), nämlich der Katalog der staatlich geförderten technischen Großgeräte und Produkte (überarbeitet 2019) und der Einfuhr von technischen Großgeräten und Produkten.Teile- und Rohstoffkatalog (überarbeitet 2019) und Katalog der nicht zollfrei einzuführenden technischen Großgeräte und Produkte (überarbeitet 2019).

EErläuterung der Befreiung von Einfuhrsteuern und -gebühren

Seit dem 1. Januar 2020 müssen inländische Unternehmen, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, die im Katalog der Schlüsselkomponenten und Rohstoffe für den Import von technischen Großgeräten und Produkten (überarbeitet 2019) aufgeführten Waren importieren, um die aufgeführten Geräte oder Produkte herzustellen im Katalog der staatlich geförderten technischen Großgeräte und Produkte und sind von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuern befreit.

Sofern der Umsetzungszeitraum im obigen Katalog aufgeführt ist, endet der steuerfreie Umsetzungszeitraum für entsprechende Geräte, Produkte, Ersatzteile und Rohstoffe am 31.12. des jeweiligen Jahres.

Noder EbefreitCiUmstände

Für die folgenden Projekte und Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2020 (einschließlich 1. Januar) genehmigt wurden und bevorzugte Einfuhrsteuerpolitiken in Übereinstimmung mit oder in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen von GF [1997] Nr. 37 genießen, ist der Import von Geräten zur Eigennutzung aufgeführt im Katalog für importierte technische Großgeräte und nicht zollfreie Produkte (überarbeitet 2019) und die mit den oben genannten Geräten gemäß dem Vertrag eingeführten Technologien, unterstützenden Teile und Ersatzteile unterliegen der Einfuhrsteuer gemäß den Vorschriften: Inländische Investitionsprojekte gefördert durch den Staat und ausländische Investitionen Kredite ausländischer Regierungen und Kredite internationaler Finanzorganisationen;Verarbeitungsunternehmen, die importierte Ausrüstung kostenlos von ausländischen Investoren anbieten;Ausländisch investierte vorteilhafte Industrieprojekte in den zentralen und westlichen Regionen;Ausländisch investierte Unternehmen und Forschungszentren, die von ausländischen Investoren gegründet wurden, verwenden ihre eigenen Mittel, um technologische Transformationsprojekte durchzuführen, wie in der Mitteilung der Allgemeinen Zollverwaltung über die weitere Förderung ausländischer Investitionen in der Einfuhrsteuerpolitik festgelegt.

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Postzeit: 15. September 2020