Experteninterpretation im Juli 2019

1. Das Unternehmen bestätigt, ob die Lizenzgebühr steuerpflichtig ist?

Drei Monate vor der Ein- oder Ausfuhr der Waren ist über die elektronische Schnittstelle „Kontaktsystem Zollangelegenheiten“ bzw. „Internet Zoll“ ein Antrag auf Preisvorfeststellung beim Zoll direkt unter dem Ort der Anmeldung zu stellen.

2. Wie soll ein Unternehmen erklären, dass es bei der Anmeldung von Importen bereits Lizenzgebühren gezahlt hat?

Diese sind im tatsächlichen und zu zahlenden Preis der importierten Waren enthalten, können aber, wenn sie nicht quantifiziert und geteilt werden können, im Gesamtpreis ohne Angabe in der Spalte „Sonstige Gebühren“ ausgewiesen werden.Diese Gebühr bezieht sich nur auf einige importierte Waren derselben Charge, und das Deklarationsformular muss für die Deklaration geteilt werden

3. Wenn das Unternehmen die Zahlung der Lizenzgebühren bei der Anmeldung der Wareneinfuhr nicht bestätigt,kann es die nachträgliche Nachsteuer entsprechend deklarieren?

Nein. Wenn ein Unternehmen in einer solchen Situation feststellt, dass es die steuerpflichtigen Lizenzgebühren nicht durch Selbstprüfung meldet, kann es die Initiative ergreifen, dies den Zollbehörden offenzulegen

4. Wie bestimmt man das Zahlungsdatum der Lizenzgebühren?

Das heißt, das tatsächliche Datum der Zahlung der Lizenzgebühren, vorbehaltlich des Eingangsdatums und der von der Bank ausgestellten Abzugsbescheinigung


Postzeit: 19. Dezember 2019