Bekanntmachung Nr. 67 von 2020 der Allgemeinen Zollverwaltung

Ankündigung zu Quarantäneanforderungen für aus Chile importierte frische Zitruspflanzen.Chiles frische Zitrusfrüchte, die den einschlägigen Anforderungen entsprechen, dürfen ab dem 13. Mai 2020 importiert werden. Bestimmte Arten von Produkten dürfen nach China importiert werden: frische Zitrusfrüchte, einschließlich Citrus reticulata und ihre Hybriden, Grapefruit (Citrus paradisi), Orange (Citrus sinensis) und Zitrone (Citrus simon).Produktionsgebiete, die nach China exportieren dürfen: Chiles drittgrößtes Gebiet (Atacama) bis sechstgrößtes Gebiet (O'Higgins) und Metropolregion (MR).Die Einfuhr von Produkten muss die Quarantäneanforderungen für aus Chile importierte frische Zitruspflanzen erfüllen.


Postzeit: 01.07.2020